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KfW-Darlehen – Günstige Kredite vom Staat für ihre Immobilie

Die Förderkredite der KfW, auch KfW Darlehen genannt, können wegen ihrer niedrigen Zinsen eine sinnvolle Ergänzung bei ihrer Immobilienfinanzierung sein. Welche Zuschüsse die KfW gewährt, wie hoch die Zinsen für ihr KfW-Förderprogramm sind und wie Sie die staatliche Förderung beantragen können, lesen Sie hier!

Was sind KfW-Darlehen?

Die KfW-Darlehen sind zinsgünstige Förderkredite, die zum Teil mit Tilgungszuschuss von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) angeboten werden. KfW-Darlehen dienen als Ergänzungsbausteine zur eigentlichen Baufinanzierung, da mit der KfW normalerweise keine kompletten Immobilienfinanzierungen getätigt werden. Größter Vorteil der KfW-Förderkredite! Die Zinsen sind in vielen Fällen deutlich günstiger als die einer normalen Immobilienfinanzierung. Die KfW-Förderkredite haben aber noch weitere Vorteile. Das sind zum Beispiel die tilgungsfreien Anlaufjahre (sehr nützlich, wenn man von einer Mietwohnung in seine eigenen 4 Wände umzieht und noch Modernisierungsarbeiten anstehen), die den Darlehensnehmer in der ersten Phase seiner Finanzierung entlasten und so beispielsweise eine Doppelbelastung verhindern.

Was ist ein Tilgungszuschuss?

Wenn Sie einen KfW-Förderkredit mit Tilgungszuschuss beantragen, werden die Tilgungszuschüsse nicht direkt an Sie ausbezahlt, sondern einmalig ihren KfW-Förderkredit gutgeschrieben bzw. von der Restschuld ihres KfW-Förderkredits abgezogen. Somit haben Sie einen direkten geldwerten Vorteil und müssen nicht den kompletten KfW-Förderkredit zurückzahlen. Die KfW unterstützt sie dabei mit dem Tilgungszuschuss. Bei der BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) erhalten Sie zum Beispiel einen Tilgungszuschuss bis zu 50 % der Darlehenssumme. Der Zuschuss ist insofern begrenzt, dass Sie maximal 37.500 € pro Wohneinheit erhalten. Das richtet sich nach dem erreichten KfW-Effizienzhaus-Standard.

Mögliche Maßnahmen sind zum Beispiel:

  • Fenster und Außentüren einbauen und erneuern
  • Heizungsanlage erneuern und optimieren
  • Wände, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken Wärme dämmen
  • Digitale Systeme einbauen, die den Energieverbrauch optimieren oder Smart Steuerungen einbauen

Wichtig! Der Tilgungszuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Die Tilgungszuschüsse beantragen Sie über die finanzierende Bank, mit der Sie auch den entsprechenden KfW-Förderkredit abgeschlossen haben.

KFW-ProgrammZweckZuschussartMaximaler Zuschuss
KfW 261Wohngebäude KreditTilgungszuschussbis zu 37.500 € je Wohneinheit
KfW 262Wohngebäude KreditTilgungszuschussbis zu 30.000 € abhängig von der
Einzelmaßnahme
KfW 424BaukindergeldDirektzuschuss1.200 € pro Kind und Jahr, an
bestimmte Bedingungen geknüpft
KfW 433Brennstoffzelle ZuschussDirektzuschussBis zu 6.800 €, plus 550 € je 100 W
elektrische Leistung
KfW 455Altersgerechter Umbau:
Zuschuss für Maßnahmen
zwecks Barrierereduzierung
und Einbruchschutz
DirektzuschussBis zu 6.250 € je Wohneinheit
KfW 461Wohngebäude ZuschussDirektzuschussBis zu 37.500 € je Wohneinheit

Auszug Tilgungszuschüsse und Direktzuschüsse einzelner KfW-Förderungen

Was sind Investitionszuschüsse?

Wenn Sie planen KfW geförderte Maßnahmen selbst umzusetzen ohne dafür einen entsprechenden KfW-Förderkredit zu beantragen, dann ist das durchaus möglich. Für diese Art der Umsetzung können Sie bei der KfW einen Investitionszuschuss beantragen.

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