KfW Heizungsförderung kann beantragt werden
Seit dem 27.02.2024 können Privatpersonen, die Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Einfamilienhauses sind und dieses selbst bewohnen, einen Antrag auf den neuen Zuschuss „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ (458) im „Kundenportal Meine KfW“ stellen. Zusätzlich steht Ihnen ab dem 27.02.2024 der zinsgünstige „Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude“ (358, 359) zur Verfügung. Den Kredit können Sie Sie bei Ihrem Finanzierungspartner D&F Financial Coaches GmbH beantragen.
Bitte beachten Sie: Der Ergänzungskredit ist nur in Kombination mit einer Zuschusszusage der KfW für die Heizungsförderung und/oder einem Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für energetische Einzelmaßnahmen erhältlich. Eine alleinige Beantragung des Ergänzungskredits ist nicht möglich.
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